Wissens-Hub
Willkommen zu unserem Wissens-Hub. Hier findest du viele hilfreiche Links und Informationen für junge Menschen.
Finanzielle Unterstützung
Hier findest du Infos rund um finanzielle Unterstützung
Anlaufstellen
Du hast ein Problem und weißt nicht, an wen du dich wenden sollst? Hier ist eine Liste mit Anlaufstellen in München
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Hilfreiche Tipps für deine Ausbildung
Weitere Wohnmöglichkeiten
Wenn du bei uns kein Apartment bekommen hast, empfehlen wir folgende Adressen
Finanzielle Unterstützung
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es bei ihnen mit dem Ausbildungsgehalt eng wird. Diese Leistung muss nicht zurückgezahlt werden. Berechnet wird die Höhe des BAB-Zuschusses anhand deiner Ausbildungsvergütung sowie dem Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin.
Die Voraussetzung für BAB ist, dass du eine staatlich anerkannte duale Ausbildung (Erstausbildung!) machst. Bei einer schulischen Ausbildung hast du keinen Anspruch auf BAB. Berufsausbildungsbeihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
(Schüler- oder Meister-)BAföG in der Ausbildung
Machst du eine schulische Ausbildung hast du in der Regel keinen Anspruch auf BAB.
Um dennoch finanzielle Unterstützung während deiner Ausbildung zu erhalten, kannst du Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragen, diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden dein eigenes Einkommen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin angerechnet. Einen Antrag für BAföG musst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt einreichen. Hier werden dir auch alle weiteren benötigten Formulare erklärt. Auch der Wohnort deiner Eltern (bei denen du ja, wenn sie im Großraum München leben, noch wohnen könntest) spielt eine Rolle für deinen BAföG-Anspruch.
Jobcenter
Leistungen nach §27 SGB II
Eine weitere Finanzierungshilfe können die Leistungen nach Paragraph 27 des Sozialgesetzbuches II sein. Dabei handelt es sich um Notfalldarlehen, die unter besonderen Umständen beantragt werden können. Diese Darlehen müssen zwar nach Ende der Ausbildung zurückgezahlt werden, können aber in finanziellen Notsituationen den Tag retten. So sollen sie besonders zu Beginn der Ausbildung helfen, wenn sich die Zahlung des BAföGs stark verzögert und damit die Aufnahme der Ausbildung gefährdet ist. Das gilt auch, wenn das Studium wegen Krankheit oder einer Behinderung länger dauert, als es durch das BAföG gefördert werden kann, und der Abschluss der Ausbildung gefährdet ist.
Aufstockung ALG II
Seit das Sozialgesetzbuch im Jahr 2016 zum neunten Mal geändert wurde, besteht nun aber in einigen Fällen auch ein grundsätzlicher Anspruch auf ALG II (landläufig auch Hartz IV genannt)
Der BAB/BAföG Antrag sowie die Aufstockung ALG II kann auch parallel beantragen werden, je nachdem welche Finanzierung früher gewährt wird (meist ALG II), hast Du erstmal eine Absicherung, wird die BAB nachträglich gewährt, wird die ALG II Leistung eingestellt, da BAB vorrangig ist).
Allerdings natürlich nur, wenn du für deine Ausbildung nicht schon Anrecht auf BAföG oder BAB hast! Unter bestimmten Umständen kannst du jedoch Leistungen des ALG II beziehen, die du dementsprechend nicht zurückzahlen musst, wie etwa:
- Übernahme der Heizkosten
- einmalige Beihilfen
- Übernahme angemessener Unterkunftskosten
- Mehrbedarfe
- u.v.m.
Wohngeld in der Ausbildung
www.wohngeld.org oder Wohngeldantrag: www.muenchen.de
Wenn du keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG hast, weil Du zum Beispiel bereits eine 2. Ausbildung machst oder es sich um keine anerkannte Ausbildung handelt, kannst du Wohngeld beantragen, um deine Miete zu finanzieren. Wohngeld musst du nicht zurückzahlen! Du musst volljährig sein und der zuständigen Behörde den Ablehnungsbescheid für BAB bzw. BAföG vorlegen sowie einen Nachweis, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und die Miete für die Wohnung selbst bestreiten musst. Die zuständige Behörde findest du am leichtesten, wenn du online nach den Stichwörtern Wohngeld und deiner Stadt suchst.
Hinweis:
- Diese Möglichkeit existiert nicht, wenn dein Antrag auf BAB oder BAföG aufgrund zu hohem Einkommens von dir und/oder deiner Eltern oder Partner*in abgelehnt wurde!
- Die Bearbeitungszeit von Wohngeld-Anträgen kann leider einige Monate dauern.
Kindergeld in der Ausbildung
Wenn du in deiner Ausbildung unter 25 Jahre alt bist, erhalten deine Eltern für dich Kindergeld, mit welchem sie auch deine Ausbildung mitfinanzieren sollen. Die Höhe des Kindergeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig und bewegt sich im Bereich von 219,- bis 250,- Euro (aktueller Stand siehe: www.familienkasse.de).
Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, wird aber nur ausgezahlt, solange du unter 25 und noch in einer Ausbildung bist. Wohnst du nicht mehr zu Hause, kannst du das Kindergeld von deinen Eltern einfordern oder du stellst einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der Familienkasse, dass es dir auf dein eigenes Konto überwiesen wird.
Bildungskredit in der Ausbildung
Du hast bereits alle Fördermöglichkeiten ausprobiert, aber das Geld reicht trotzdem nicht. Um den Abschluss deiner Ausbildung nicht zu gefährden, vergibt die KfW den sogenannten Bildungskredit. Dieser Kredit der Bundesregierung ist allerdings nur für Azubis gedacht, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen – genauer gesagt in den letzten 24 Monaten vor Abschluss. Außerdem musst du mindestens 18 Jahre, aber maximal 36 Jahre alt sein.
Das Gute am Bildungskredit: Er ist flexibel anpassbar und unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen deiner Eltern. Den Antrag stellst du ähnlich wie für die anderen Finanzierungsmöglichkeiten via Online-Formular.
Hinweis: Dieser Kredit muss zurückgezahlt werden, also gut überlegen, welche Kredithöhe Du aufnimmst.
Nebenjob
Grundsätzlich ist es möglich, dass du dir einen Nebenjob suchst. Du solltest dich aber vorher erkundigen, ob in deinem Arbeits-, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung etwas zum Thema Nebenjob steht.
Du solltest deinem Ausbildungsbetrieb vorab Bescheid geben und die Zustimmung bitten. Sollte es keine vertraglichen Regelungen geben, darf diese dir einen Nebenjob nur verbieten, wenn er die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflusst (z.B. im Ausbildungsbetrieb erschöpft, Noten in der Berufsschule verschlechtern sich) oder der Nebenjob bei der Konkurrenz stattfinden soll. Es gilt das „Wettbewerbsverbot“, demzufolge volljährige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nebenberuflich nicht für konkurrierende Unternehmen tätig sein dürfen. Hast du im Ausbildungsbetrieb Urlaub, muss auch dein Nebenjob ruhen. Laut § 8 des Bundesurlaubsgesetzes darfst du während deines Urlaubs „keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“. Normalerweise ist es am sinnvollsten, als Nebenjob einen 520 € Job anzunehmen. In diesem Fall musst du nämlich keine Steuern oder Sozialabgaben bezahlen. Dir steht auch bei einem Minijob der Mindestlohn zu, sofern du volljährig bist.
Wenn du einen Nebenjob annimmst, steigt dein Einkommen. Unter Umständen führt dies dazu, dass du keinen Anspruch auf Kindergeld, BAB oder Wohngeld mehr hast! Du solltest das deshalb vorher genau prüfen.
Anlaufstellen für junge Leute in München
Du hast ein Problem und weißt nicht, an wen du dich wenden sollst? Hier ist eine Liste mit Anlaufstellen in München
Unterstützung bei Antragstellung (z.B. BAB, BAföG)
Azubiwerk www.azubiwerk-muenchen.de
Kostenlose und vertrauliche Beratung bei Krisensituationen in der Ausbildung oder wenn du Fragen zu deinen Rechten in der Ausbildung hast.
AZURO - www.azuro-muenchen.de
Allg. Infos + Beratung
Jugendinformationszentrum (JIZ) - www.jiz-muenchen.de
INFOFON www.1215000.de (täglich 18 bis 22 Uhr: 089 - 121 5000)
Beratung und ggf. Begleitung
ConAction - www.condrobs.de/einrichtungen/conaction/
Zielgruppe: junge Migrant*innen
Jugendmigrationsdienste (JMD) - www.jugendmigrationsdienste.de
Zielgruppe: junge Frauen
IMMA - www.imma.de
Zielgruppe: Studierende
Studierendenwerk MünchenOberbayern: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/beratungsnetzwerk/
Übergang Schule-Beruf
Jugendliche in Bildung und Beruf (JiBB) - www.jibb-muenchen.de
Schulden:
Jugendschuldnerberatung AWO / DGB - www.jugendschuldnerberatung.de
Drogen & Sucht
Caritas – Fachambulanz: www.caritas-suchtambulanz.de
Condrobs e.V.: www.condrobs.de
Essstörungen
Therapienetz Essstörung: www.tness.de
ANAD e.V. - Beratung und Therapie bei Essstörungen: www.anad.de
Cinderella – geleitete Selbsthilfegruppe: www.cinderella-beratung.de
Psychische Krise(n)
Arche: www.die-arche.de
Münchner Insel: www.muenchner-insel.de
Krisendienst Psychiatrie: 0800 / 655 3000
Schwangerschaft / Sexualität
pro familia: www.pro-familia.de
amanda: www.amanda-muenchen.de
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Dieses sehr umfassende PDF wird bei Klick auf den Link direkt heruntergeladen:
https://jiz-muenchen.de/de/materialien/rechte-und-pflichten-von-auszubildenden/
Weitere Wohnmöglichkeiten
Wohnheim für weibliche und männliche Bewohner*innen
Evangelischer Handwerker-Verein
Wichernhaus Jugendwohnheim
Mathildenstr. 4, 80336 München, Preise auf Anfrage!
089 / 54 86 260, Fax -29; nur wenige Zimmer f. Dauerbewohner*innen
→ nur für Azubis + Praktikant*innen (18 – 27 Jahre)
EXTRA Kontingent für Azubis mit Fluchthintergrund! Weitere Infos dazu bei Herrn Robert Döppert (Koordinator Wichernprojekt) unter der E-Mail: handwerkspaten@web.de
Caritas Jugendwohnheim
Zieblandstr. 35, 80798 München
089 / 5233410;
Für Studierende, Azubis, Praktizierende oder FSJ/BFD von 18 – 27 Jahre
www.caritas-jugendwohnheime.de
Kolping Wohnheim Entenbachstraße
Entenbachstr. 37, 81541 München,
Telefon: 089 / 55933802
www.jugendwohnheim-entenbach.de
120 Plätze für Azubis, Studierende, Prakt., Schüler*innen und Blockschüler*innen von 16 – 26 Jahre
Kolpinghaus Haidhausen
Johannisplatz 2/2a, 81675 München
089 / 55 15 80; Alter: 18 – 25 Jahre;
Für Studierende, Azubis, Praktikum
65 Apartments
→ Mindestens 6 Monate Wohnaufenthalt
www.kolpinghaus-muenchen-zentral.de
Kolpinghaus Zentral
Adolf-Kolping-Straße 1, 80336 München
220 Plätze in
Doppelzimmern (DZ)
Einzelzimmern (EZ)
089 / 55 15 80; Alter: 18 – 25 Jahre
Für Studierende, Azubis, Praktikum
www.kolpinghaus-muenchen-zentral.de
Ernstl Wohnheim
Ernst-Hochholzer-Straße 3, 81825 München
089 / 55 933 802
115 Apartments für Studierende und Auszubildende
Wohnheim nur für männliche Bewohner
Hansa Haus
Brienner Str. 39, 80333 München
089 / 55 77 04; info@kkv-muenchen.de
Männer von 18 – 28 Jahren, für Azubis, Sudierende, Meisterschüler, Praktikanten, FOS/BOS
EZ mit Mittag- oder Abendessen (Mo-Fr)
kkv-hansa-haus.de/home/wohnheim/
Wohnheime nur für weibliche Bewohnerinnen
Herz Jesu Wohnheim
Buttermelcherstr. 10, 80469 München
089 / 20 25 40 122; für junge Frauen von 16 – 23 Jahre
www.herz-jesu-kloster-muenchen.de
Schwesternwohnheim Maria Regina
Thalkirchner Straße 22, 80337 München
089 / 231916-0;
für Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende
Marie-Luise Schattenmann-Haus
Friedrich-Loy-Str. 16, 80796 München
089 / 30 66 86 905;
inkl. Frühstück und warmen Abendessen für junge Frauen von 16 – 25 Jahre; W-LAN kostenlos.
Mädchenwohnheim Herzogspitalstraße
Herzogspitalstr. 7, 80331 München
089 / 23 18 40; EZ, DZ
für junge Frauen* von 15 – 25 Jahre in Ausbildung
Studienheim Maria Dominika
Schellingstr. 72, 80799 München
Tel. 089 / 38 15 80-151,
für junge Frauen* von 18 – 27 Jahre
Studentinnen* und Auszubildende
Wohnheime mit Tagessatz
Der Tagessatz (= inkl. Verpflegung, pädagogischer Unterstützung und Freizeitangeboten) beläuft sich bei den unten aufgelisteten sechs Wohnheime auf 25 - 30 € (= ca. 800 Euro/Monat). Azubis in einer betrieblichen Ausbildung können grundsätzlich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen und haben für diese Wohnheime bessere Chancen auf eine BAB-Förderung! Weiterer Vorteil: Diese Wohnheime nehmen auch Minderjährige auf! Online-Infos zu BAB: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab, www.azuro-muenchen.de/finanzen/#berufsausbildungsbeihilfe und www.babrechner.arbeitsagentur.de
Wohnheime mit Tagessatz für männliche und weibliche Bewohner*innen
Jugendwohnheim München-Süd
Forstenrieder Allee 107-111a, 81476 München
089 / 780 685 99-0; Zielgruppe: 15 – 27 Jahre
Jugendwohnheim München-Nord
Milbertshofener Platz 10, 80809 München
089 / 35 63 50-0; Zielgruppe: 16 – 27 Jahre
Salesianum Jugendwohnheim
St.Wolfgangs-Platz 11, 81669 München
089 / 48 00 8–141 (Mo.-Do.); Zielgruppe: 16 – 27 Jahre
Wohnheime mit Tagessatz nur für weibliche Bewohnerinnen
IN VIA e.V.
www.invia-muenchen.de/jugendwohnen
Jugendwohnheim Marienheim
Schellingstr. 47, 80799 M,
089 / 28 80 63 82, Zielgruppe: 16 – 27 Jahre
Jugendwohnheim Maria-Theresia
Pestalozzistr. 1, 80469 M,
089 / 36 03 92 90, Zielgruppe: 15 – 27 Jahre
Jugendwohnheim Marienherberge
Goethestr. 9, 80336 M,
089 / 59 94 43 60, Zielgruppe: 15 – 27 Jahre
Wohnheime für Schüler*innen des 2. Bildungsweges
Franz Auweck-Stiftung e.V.
Walter-Scott-Str. 4, 80687 München
089 / 57 94 93-6; Kontakt: Montags von 16 – 18 Uhr
Nur für 2. Bildungsweg, Meisterschule, 2. Ausbildung, Hochschulreife erlangen